Die Hinrichtung auf der Burg Elbogen

Museum Geschichten, Dr. Miloš Říha, 2004

Im Jahre 1822 führte auf der Burg Elbogen der letzte Egerer Henker Karl Huss die Hinrichtung an dem verurteilten Karl Hains durch. Karl Hains wurde kurz davor, wegen eines Meuchelmordes an seinem Nachbarn, dem er Geld schuldete, zum Tode verurteilt. Den Ablauf dieser Hinrichtung beschrieb der Scharfrichter im IV. Artikel der Egerer Stadtchronik eigenhändig. Diese Chronik kam 5 Jahre nach der Hinrichtung in die Sammlungen des Königswarter Schlosses, da der ehemalige Egerer Scharfrichter im Schloß Königswart seinen Dienst als Kustode des fürstlichen Schloßmuseums antrat. So können wir heute lesen, was für ein Gespräch der Scharfrichter mit dem Verbrecher vor der Hinrichtung geführt hat.

»Der Scharfrichter kam auf das Schloß Elbogen, wo sich die Todeszelle des Meuchelmörders befand. Der Gefängniswärter öffnete ihm die Todeszelle und schritt zu dem verurteilten Karl Hains.

Scharfrichter: "Gelobt sei Jesus Christus." Der Delinquent antwortete voller Ergriffenheit: "Bis in Ewigkeit Amen." Scharfrichter: "Lieber Karl, ich bin derjenige, der dein Todesurteil vollstrecken wird." Delinquent: "Ach so ist das" und sah ihm voller Aufregung an. Scharfrichter: "Hoffentlich hat er sich auch zu seinem Ende gehörig vorbereitet?" Delinquent: "Ja, das ist das Bild meines Schöpfers, der, wie ich hoffe, zu mir gnädig und liebenswürdig sein wird. Ich anerkenne meine großen Sünden und bereue mein großes Verbrechen, was ich dem unschuldigen Gerstner angetan habe." Scharfrichter: "Das ist, lieber Freund, die echte Vorbereitung und der sichere Weg zu einem besseren Leben. Du musst nur tapfer sein und einer guten Tat treu bleiben. Der Tod wird nach kurzer Zeit behaglich wirken." Delinquent: "Wer würde, lieber Gott, neben so einem gutherzigen Herren nicht sterben wollen. Ich habe mir meine verdiente Todesstrafe um vieles qualvoller vorgestellt." Scharfrichter: "Von Grausamkeiten halte ich mich fern; ich führe meine Pflichten, die mir das Gericht erteilte, durch. Es tut mir leid, aber gegen ein rechtmäßiges Urteil kann auch ich nichts tun." Delinquent: "Dank der göttlichen Vorsehung und dank auch Ihnen, gehe ich mit Freude und Erleichterung in meinen Tod." Scharfrichter: "Wohlan lieber Karl, stärke Dich der liebe Gott bis zu Deinem Ende."

Am folgenden Tag um 10 Uhr vormittags schreitet das Gefolge zur Richtstätte. Den Delinquent begleitete vorbereitend der hochwürdige Herr Seifert auf seinem letzten Weg in die Ewigkeit. Der Justizrat drehte sich zum Scharfrichter um und übergab ihm den Delinquenten. Scharfrichter: "Ich führe meine Pflicht gewissenhaft so aus, wie es das hohe Gericht angeordnet hat." Delinquent: "Ich bitte das hohe Gericht um die Gnade meinen letzten Weg zur Richtstätte zu Fuß so zu bestreiten, wie es unser Erlöser Jesus Christus mit seinem Kreuz für uns tun musste. Ich fühle mich ausreichend stark, um mein Schicksal als Verbrecher selbst zu tragen. Darum möchte ich auch nicht gefahren werden." Unter militärischer Begleitung schritt er schließlich zu Fuß zur Richtstätte, die sich auf einem nahe gelegenen Bergeshügel befand. Der Priester gewährte ihm vor seinem Galgentod das Sterbesakrament. Er zuckte nur ein wenig und verschied danach.«

Karl Hains (oder Heinz) ermordete den Justizbeamten Matthias Gerstner am 16. April 1822 um elf Uhr vormittags. Verurteilt wurde er am 24. Mai und die Vollstreckung des Urteils erfolgte am 19. August desselben Jahres. Die Aussage des Delinquenten am Vorabend seiner Hinrichtung und die Urteilsvollstreckung hat der Scharfrichter Karl Huss in der „Egerer Stadtchronik“ genau beschrieben. Der Scharfrichter Huss war in einer Person ein strenggläubiger Christ und ein philosophisch denkender Mensch. Vor der Hinrichtung des Bösewichts nahm er sich die Zeit und beschäftigte den Delinquenten mit seinen eigenen Gedanken so, dass er seinen Weg in die Ewigkeit mit Reue und Entschlossenheit eigentlich selbst tat.

Der Scharfrichter Karl Huss erhielt für seine Mühe 47 österreichische Gulden. 13 Jahre nach der Hinrichtung des Bösewichtes erhielt er aus der Verrechnungskanzlei des Obersten Gerichts die Nachricht, dass ihnen ein Fehler unterlaufen war. Karl Huss musste daher sechs Gulden und 26 Kreuzer zurück erstatten. So eine Ordnung herrschte nur in der Österreichisch-ungarischen Monarchie …